Bedingungen

Die Bedingungen zur Erlangung eines Leistungsnachweises sind wie folgt:

Es sind mindestens \(45\) von \(100\) möglichen Punkten zu erlangen.
Die Punkte kann man wie folgt erlangen:
  • bis zu \(40\) Punkte bei der Zwischenklausur,
  • bis zu \(60\) Punkte bei der Abschlussklausur.

Es besteht keine Anmeldungspflicht und kein Zwang zur Teilnahme an der Zwischenklausur (wobei allerdings zu bedenken ist, dass man bei Nichtteilnahme an der Zwischenklausur dort keine Punkte erhält, sodass man dann bei der Abschlussklausur mindestens \(45\) von \(60\) Punkten erlangen muss, um noch einen Leistungsnachweis zu erbringen). Zur Abschlussklausur ist eine Anmeldung erforderlich.

Es wird im November eine Nachklausur (in Abhängigkeit von der Nachfrage gegebenenfalls auch nur ein mündliches Kolloquium) für diejenigen Studierenden angeboten, die

  1. an der Abschlussklausur teilgenommen haben, und die
  2. bei der Abschlussklausur in der Sektion "Überprüfung des Grundverständnisses" mindestens \(4\) der \(10\) gestellten Fragen korrekt beantworten konnten.

Es kann eine Ausnahmeregelung zur Teilnahme an der Nachklausur erlangt werden, falls man durch ein Zertifikat nachweisen kann, dass man wegen Krankheit an der Teilnahme an der Abschlussklausur verhindert war.

Endergebnis

KLAUSUREINSICHT: Mi, 2. August, 15-16 Uhr, Raum D-229

Matrikelnummer:
Geburtsdatum (dd.mm.yy):