Bedingungen

Die Bedingungen zur Erlangung eines Leistungsnachweises sind wie folgt:

Es sind mindestens \(45\) von \(100\) möglichen Punkten zu erlangen, davon mindestens \(24\) bei der Abschlussklausur.
Die Punkte kann man wie folgt erlangen:
  • bis zu \(30\) Punkte bei der Zwischenklausur,
  • bis zu \(60\) Punkte bei der Abschlussklausur,
  • bis zu \(10\) Bonuspunkte.
Auf die Bonuspunkte gibt es keinen Anspruch. Sie werden in Absprache mit dem Übungsleiter und dem Leiter des Tutoriums an solche Studierende vergeben, die durch erfolgreiche Mitarbeit davon überzeugen konnten, dass sie erfolgreich und aktiv an dem Modul teilgenommen haben. Hierdurch soll punktuelles Versagen bei sonst erfolgreich Studierenden ausgeglichen werden und aktive Mitarbeit honoriert werden.

Es besteht keine Anmeldungspflicht und kein Zwang zur Teilnahme an der Zwischenklausur (wobei allerdings zu bedenken ist, dass man bei Nichtteilnahme am Zwischenexamen dort keine Punkte erhält, sodass man dann bei der Abschlussklausur mindestens \(45\) Punkte erlangen muss, um noch einen Leistungsnachweis zu erbringen). Zur Abschlussklausur ist eine Anmeldung erforderlich.

Es wird im Oktober eine Nachklausur (in Abhängigkeit von der Nachfrage gegebenenfalls auch nur ein mündliches Kolloquium) für diejenigen Studierenden angeboten, die

  1. an der Abschlussklausur teilgenommen haben, und die
  2. bei der Abschlussklausur in der Sektion "Überprüfung des Grundverständnisses" mindestens \(4\) der \(10\) gestellten Fragen korrekt beantworten konnten.

Es kann eine Ausnahmeregelung zur Teilnahme an der Nachklausur erlangt werden, falls man durch ein Zertifikat nachweisen kann, dass man wegen Krankheit an der Teilnahme an der Abschlussklausur verhindert war.

Endergebnis

Matrikelnummer:
Geburtsdatum (dd.mm.yy):